Sinfonieorchester Gerolstein e. V.
Sinfonieorchester Gerolstein e. V.

Im Jahre 2005 fanden sich aktive Musiker, insbesondere Laienmusiker mit unterschiedlicher musikalischer Ausbildung auf Anregung unseres Dirigenten, Herrn Merkes erstmalig zu gemeinsamen Proben im Pfarrheim der katholischen Kirche St. Anna Gerolstein, zusammen. In den folgenden Jahren wurden viele ansprechende Konzerte in verschiedenen Besetzungen in der Region aufgeführt.

Das Orchester

Aktuelle Besetzung:
Violine I, Violine II, Viola, Violoncello, Kontrabass
Flöte, Oboe, Horn, Fagott, Pauke

Orgel bzw. Basso continuo

 

Spielplan:

  • wird noch festgelegt

     

 

Das Kammerensemble

Aktuelle Besetzung:
Querflöte/Blockflöte/2 Violinen/Violoncello/Fagott/Cembalo

Probentermin:
i. d. R. Mittwochs 20:00 Uhr St. Anna-Kirche Gerolstein
 

Satzung

Auf Einladung des Dirigenten fand am 27.10.2007 eine konstituierende Sitzung mit dem Ziel statt, das Sinfonieorchester Gerolstein auf die Basis eines „eingetragenen Vereins“ zu stellen.
In der dort beschlossenen Satzung heißt es: „Sinn und Zweck des Vereins ist die Pflege der Orchestermusik des 17. – 21. Jahrhunderts. Der Satzungszweck wird durch die Erarbeitung und Gestaltung von Werken dieses Zeitraumes im Rahmen regelmäßiger Probenarbeit und Auftritten in Form von Konzerten verwirklicht“.
Der Verein besteht aus aktiven und fördernden Mitgliedern sowie Ehrenmitgliedern und wurde zum 02.12.2008 im Vereinsregister eingetragen.
Die Gemeinnützigkeit des Vereins wurde ebenfalls bestätigt.


Satzung

§ 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins
Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann „Sinfonieorchester Gerolstein e.V.“.
Er hat seinen Sitz in Gerolstein.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Pflege der Orchestermusik des 18. – 21. Jahrhunderts. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Erarbeitung und Gestaltung von Werken dieses Zeitraums im Rahmen regelmäßiger Probenarbeit und Auftritten in Form von Konzerten.

§ 3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.


§ 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung
Der Verein besteht aus aktiven Mitgliedern, fördernden Mitgliedern, sowie Ehrenmitgliedern.
Aktive Mitglieder sind die, die ein Instrument im Orchester spielen.
Fördernde Mitglieder sind die, die materiell (z.B. durch Geldspenden), ideell oder praktisch (z.B. durch Mithilfe bei Auf- und Abbau) das Orchester unterstützen.
Ehrenmitglieder können vom Vorstand aufgrund besonderer Verdienste um das Orchester ernannt werden.
Jede natürliche Person kann Mitglied werden.
Der Aufnahmeantrag kann mündlich oder schriftlich gestellt werden. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
Der Ausscheidende hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Eine Mitgliederversammlung soll wenigstens einmal jährlich stattfinden. Sie wird vom Vorstand oder vom Vorsitzenden selbstständig oder auf Antrag eines Mitgliedes des Vorstandes oder von 3 Mitgliedern durch schriftliche Benachrichtigung aller stimmberechtigten Mitglieder spätestens zwei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen:

a) wenn es das Interesse des Vereins erfordert,
b) zur Entgegennahme von Erklärungen des Vorstandes,
insbesondere der Jahreshauptversammlung und des Geschäftsberichtes,
c) zur Wahl des Vorstandes
d) zur Beschlussfassung über etwaige Änderungen und Ergänzungen der Satzung.

Stimmberechtigt sind alle aktiven Mitglieder des Orchesters ab dem Alter von 7 Jahren.
Die Mitgliederversammlung ist dann beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der aktiven und stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Eine Abstimmung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig. Zur Änderung oder Ergänzung der Satzung sowie zur Auflösung des Vereins ist eine dreiviertel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
Die Mitgliederversammlung wählt jährlich 2 Rechnungsprüfer, denen die Prüfung der Kasse obliegt.
Grundsätzlich können aktive Mitglieder ab einem Alter von 18 Jahren von der Mitgliederversammlung in den Vorstand gewählt werden (passives Wahlrecht), lediglich Schriftführer und Jugendsprecher dürfen auch durch jüngere Mitglieder gestellt werden.
Ergebnisse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.


§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
a) dem Dirigenten
b) dem Vorsitzenden,
c) dem Kassenwart,
d) dem Schriftführer,
e) dem Jugendsprecher.

Der Vorstand wird auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.
Wiederwahl ist zulässig.
Der Dirigent ist geborenes Vorstandsmitglied.
Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.


§ 6 Aufgaben der Vorstandsmitglieder
Der Dirigent ist verantwortlich für die musikalische Leitung während der Proben und während der Konzerte, ebenso für die Auswahl der einzustudierenden und aufzuführenden Werke.
Der Vorsitzende ist Repräsentant des Orchesters. Er vertritt die Interessen des Orchesters und seiner Mitglieder und ist verantwortlich für den reibungslosen Ablauf der organisatorischen Erfordernisse. Er bemüht sich um eine gute Gemeinschaft im Orchester.
Der Kassenwart verwaltet die Kasse des Orchesters. Er tätigt Einnahmen und Ausgaben nach den in der Mitgliederversammlung und im Vorstand gefassten Beschlüsse und erstattet der Mitgliederversammlung den durch die Kassenprüfer geprüften und vorliegenden schriftlichen Kassenbericht.
Der Schriftführer führt Protokoll über die in der Mitgliederversammlung und in den Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse. Das Protokoll ist vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen.
Der Jugendsprecher vertritt die Belange der noch nicht stimmberechtigten jugendlichen Mitglieder.


§ 7 Wahlen
Alle Wahlen sind geheim und mit Stimmzetteln durchzuführen, es sei denn, dass alle anwesenden Wahlberechtigten mit einer offenen Stimmabgabe durch Handzeichen einverstanden sind.
Stehen mehrere Kandidaten zur Verfügung, so ist derjenige gewählt, der die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hat.
Steht nur ein Kandidat zur Verfügung, so ist er gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Führt diese nicht zu einer Mehrheit, so entscheidet das Los, das vom Versammlungsleiter gezogen wird.


§ 8 Beiträge
Der Verein erhebt keine Beiträge.
Er finanziert seine Aufgaben durch Veranstaltungen, Spenden und sonstige freiwillige Zuwendungen.


§ 9 Auflösung
Die Auflösung des Orchesters muss in einer eigens mit dieser Tagesordnung einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Für einen Auflösungsbeschluss ist eine Dreiviertelmehrheit aller anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung erforderlich.
Bei Auflösung des Vereins ist der Vorstand Liquidator. Das nach Deckung etwaiger Verbindlichkeiten verbleibende Vereinsvermögen, sowie vereins eigene Noten und Musikinstrumente werden der Stadt Gerolstein treuhänderisch übertragen mit der Auflage, dies wieder Einrichtungen im Sinne des „Sinfonieorchesters Gerolstein e.V.“ zuzuführen und zu übereignen. Keinesfalls gehen Vereinsvermögen, vereinseigene Noten und Musikinstrumente in das Eigentum des Dirigenten, des Vorstandes oder eines Einzelnen über.

Gerolstein, den 17.10.2008

 

Spaß am Musizieren

 

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